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Amazon in Leipzig: Das Unternehmen verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen Wettbewerbsregeln. (Bild: Amazon)
Amazon in Leipzig: Das Unternehmen verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen Wettbewerbsregeln. (Bild: Amazon)

Verfälschung des Wettbewerbs?: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Amazon ein

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Amazon nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Geschäft nutzt. In einem zweiten Kartellverfahren will die EU außerdem klären, ob bestimmte Händler von Amazon bevorzugt werden.

Wie die EU-Kommission mitteilte, hat sie Amazon zum einen von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt: Die Kommission wirft Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Ferner hat die Kommission ein zweites förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert.“

Bisherige Ergebnisse der Kommission zeigten, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr große Mengen nichtöffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stehen, die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fließen, wo sie aggregiert und genutzt werden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren – zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz. Amazon könne so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkaufen, und seine Angebote auf der Grundlage nichtöffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer gegebenenfalls anpassen.

Ferner hat die Kommission eine zweite kartellrechtliche Untersuchung zur Geschäftspraxis von Amazon eingeleitet, da sie Bedenken hat, dass das Unternehmen die eigenen Einzelhandelsangebote und die Angebote von Marktplatz-Verkäufern, die die Logistik- und Zustellungsdienste von Amazon nutzen („Versand-durch-Amazon“), bevorzugt behandelt. Die Kommission werde insbesondere prüfen, ob die Kriterien, nach denen Amazon das Einkaufswagen-Feld vergibt und es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern („Prime durch Verkäufer“), zu einer Vorzugsbehandlung der Angebote von Amazon oder der Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, führen.

Kontakt: www.amazon.de https://ec.europa.eu/ 

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