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Die neue 2G-Regelung in einem Großteil des deutschen Einzelhandels sorgt für Empörung bei HDE und HWB. (Bild: Heiko119/iStock/Getty Images)
Die neue 2G-Regelung in einem Großteil des deutschen Einzelhandels sorgt für Empörung bei HDE und HWB. (Bild: Heiko119/iStock/Getty Images)

Corona-Pandemie: Weihnachtsgeschäft unter 2G-Bedingungen

Im Einzelhandel gilt nun inzidenzunabhängig und bundesweit die 2G-Regelung – das hatte die Bund-Länder-Konferenz am 2. Dezember entschieden. So muss das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr nicht ausfallen. HWB und HDE kritisieren dabei die Auswirkungen der einschneidenden Beschlüsse.

Im Beschlusspapier der Bundesregierung heißt es einleitend, dass die Lage im Land durchaus ernst sei und dass nun alle gemeinsam „in einem Akt der nationalen Solidarität dafür sorgen müssten, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird“. Hierfür hatte man sich auf insgesamt 20 Punkte geeinigt, Punkt Nummer 7 umfasst die bundesweite 2G-Regelung (also Zugang nur für Geimpfte und Genesene) für den Einzelhandel, unabhängig von der Inzidenz vor Ort. Ausgenommen sind hierbei Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

HWB bezeichnet die Ergebnisse als „ernüchternd“

„Durch die heute beschlossene inzidenzunabhängige 2G-Regelung im Non Food-Einzelhandel droht dem stationären Fachhandel erneut ein desaströses und existenzgefährdendes Weihnachtsgeschäft“, heißt es von Seiten des HWB. Da die Vergangenheit gezeigt habe, dass vom stationären Einzelhandel aufgrund der bewährten Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Flächenbegrenzungen keine Gefahr ausgeht, seien diese Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie nicht zielführend. Außerdem sei der damit verbundene personelle und finanzielle Mehraufwand für Einlasskontrollen an den Geschäftseingängen für den stationären Fachhandel in der ohnehin schwierigen Zeit kaum stemmbar und wirkten zudem abschreckend auf die Kundschaft. „Die Versäumnisse der Politik und die unterbliebenen Aktivitäten über den Sommer führen nun dazu, dass erneut aus einem ‚Akt der nationalen Solidarität‘ ein ‚Akt der Solidarität des Einzelhandels‘ wird. Der Handel muss die Fehler, die an anderer Stelle gemacht wurden, ausbaden“, betont Michael Ruhnau, Präsident des Handelsverband Wohnen und Büro. „Und wieder wird der Eingriff in den stationären Fachhandel zu einer Wettbewerbsverzerrung führen: Lebensmittelhändler, Drogerien und Discounter dürfen die Sortimente des Fachhandels uneingeschränkt ohne Zugangsbeschränkungen verkaufen, wohingegen der Fachhandel nur beschränkt zugänglich sein wird. Der stationäre Fachhandel ist kein Hotspot! Umso unverständlicher ist es, dass gerade dieser erneut in seiner Geschäftstätigkeit eingeschränkt wird. Man sollte sich lieber die Frage stellen, ob von unkontrollierten Warteschlangen vor einem Ladenlokal nicht ein höheres Risiko ausgeht, als innerhalb eines Schreibwaren-, Haushaltswarengeschäftes oder Einrichtungshauses, das strikt die AHA+C+L-Formel befolgt“, führt Ruhnau aus.

HDE: Maßnahmen „unnötig und schädlich“ – schnelle staatliche Hilfen sind nötig

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Beschlüsse der Bund-Länder-Chefs scharf und befindet die Vorgaben sogar als verfassungswidrig. Da diese die Branche im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer treffen, fordert der HDE sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, mahnt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen, führt Genth aus: „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd!“ Viele Händler waren auch in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um von Lockdowns geprägte Defizite wenigstens ein wenig aufzuholen. Durch 2G rechneten nun aber viele Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, heißt es. Denn auch in diesem Jahr würden dann viele Umsatzanteile wieder in den Online-Bereich fließen. „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, so Genth. Der HDE fordert deshalb bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel sind die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.

Kontakt: www.hwb.online, www.einzelhandel.de 

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