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Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik stellt Unternehmern Materialien zur Verfügung, um ihren Verpflichtungen nach Arbeitsschutzgesetz nachzukommen. (Bild: BGHW)
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik stellt Unternehmern Materialien zur Verfügung, um ihren Verpflichtungen nach Arbeitsschutzgesetz nachzukommen. (Bild: BGHW)

Arbeitsschutz: Psychische Belastung der Mitarbeiter beurteilen

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung der Beschäftigten ist nach Arbeitsschutzgesetz Pflicht. Die BGHW hat für Einzelhandelsunternehmen entsprechende Materialien erarbeitet.

„Psychische Belastung erfassen – gesunde Arbeit gestalten“, kurz „PegA“: So heißt das neue Programm der Bundesgenossenschaft Handel und Warenlogistik, BGHW, mit dem sich die psychische Belastung von Beschäftigten im Einzelhandel erfassen und beurteilen lässt. PegA bietet Unternehmen verschiedene Instrumente, Auswertungs- und Praxishilfen, die sie für den Teil der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung einsetzen können. Je nach Bedarf lassen sich so individuelle Lösungen finden. Entwickelt wurde PegA von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sowie weiteren Partner aus Wissenschaft und Einzelhandel.

In PegA werden Arbeitsanforderungen unter die Lupe genommen, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Dazu gehören der Arbeitsinhalt und die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung. „Nicht analysiert wird dagegen die psychische Verfassung einzelner Beschäftigter. Diese ist niemals Teil einer Gefährdungsbeurteilung“, sagt Kathrin Schwarzmann, Referatsleiterin Arbeits- und Organisationspsychologie bei der BGHW. „Mit psychischer Belastung sind vielmehr alle Einflüsse gemeint, die von außen auf den Menschen einwirken.“ Mithilfe der PegA-Checklisten, -Leitfäden, -Postern und -Praxishilfen können diese äußeren Einflüsse analysiert, beurteilt und dokumentiert werden.

Gefährdungsbeurteilung: Instrument für einen gesunden Betrieb

Die Gefährdungsbeurteilung ist in deutschen Betrieben Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz fordert dabei explizit auch die Einbeziehung der psychischen Belastung. „Allerdings ist nicht vorgeschrieben, wie diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll“, weiß Schwarzmann. „Viele Betriebe haben sich in der Vergangenheit daher schwergetan, passende Instrumente zu finden.“ Mit PegA gibt die BGHW den Betrieben des Einzelhandels nun ein geeignetes Programm an die Hand, mit dem sie den Teilbereich der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung wirkungsvoll umsetzen können. Im Mittelpunkt steht ein bewährtes System aus sieben wiederkehrenden Handlungsschritten, von der Planung, über die Analyse, bis zu den Maßnahmen.

Die Materialien sind praxisnah auf die Bedürfnisse des Einzelhandels abgestimmt und helfen, in der Gefährdungsbeurteilung den Teilaspekt der psychischen Belastung strukturiert und erfolgreich durchzuführen. PegA wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel entwickelt und erprobt.

PegA kostenfrei herunterladen

PegA richtet sich an Unternehmer, Personalverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsräte. Auf die allgemeine Informationsbroschüre „PegA-Start“ bauen weitere Medien auf, die je nach den Rahmenbedingungen des Betriebs eingesetzt werden können. Alle PegA-Module lassen sich miteinander kombinieren und berücksichtigen unternehmensspezifische Besonderheiten. Sie können im Internet kostenfrei heruntergeladen werden. Mitgliedsunternehmen können die Broschüren auch über den Medienshop der BGHW kostenfrei bestellen.

Kontakt: www.bghw.de 

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