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EU-Verbot für Leuchtmittel: Was gilt ab September? (Grafik: Paulmann)
EU-Verbot für Leuchtmittel: Was gilt ab September? (Grafik: Paulmann)

Glühlampenverbot: EU-Verbot für 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen

Der nächste Schritt des EU-weiten Glühlampenverbots tritt zum 1. September in Kraft. Dann dürfen keine 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen mehr verkauft werden.

Seit 2009 ersetzen energieeffizientere Leuchtmittel schrittweise herkömmliche Lampen. Es ist eine Maßnahme, die aus einer Rahmen-Richtlinie (EUP 32/2005) des EU-Klimaschutzprogramms hervorgeht. Dieses Jahr trifft es die 230-Volt-Reflektorlampen. Auch die Halogen-12-Volt-Reflektoren sind betroffen: Sie dürfen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens 4000 Stunden Lebensdauer aufweisen und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen.

Reflektoren sind vor allem in Einbauleuchten, Strahlern und Schienensystemen eingesetzt. Sie geben eingerichtetes Für Hochvolt- Leuchtmittel (230 V) benötigt die passende Leuchte im Gegensatz zu Niedervolt-Leuchten (12 V) keinen Trafo. Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer 230-Volt-Reflektoren im Einsatz hat, muss diese nicht ersetzen. Diese sind zwar in der Anschaffung oftmals ein wenig teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schnell durch deutlich geringere Energiekosten, heißt es beim Anbieter Paulmann aus Springe.

Kontakt: www.paulmann.de 

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