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Die Wahl der Eltern beim Kauf des ersten Schulranzens für ihre Kinder fällt oft auf einen ergobag. (Bild: schulranzen.com)
Die Wahl der Eltern beim Kauf des ersten Schulranzens für ihre Kinder fällt oft auf einen ergobag. (Bild: schulranzen.com)

Preisvorgaben beanstandet: Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Fond Of

Der Schulranzenhersteller Fond Of aus Köln mit den Marken „ergobag“ und „Satch“ muss zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften gemacht haben soll. Das Bundeskartellamt moniert, Eltern könnten jahrelang zu viel bezahlt haben.

Schulranzen von ergobag und Satch kosten oft mehr als 200 Euro. Laut aktueller Mitteilung des Bundeskartellamts habe der Hersteller der beiden Marken den Händlern jahrelang die Preise diktiert. „Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt und betont weiter: „Hersteller dürfen aus gutem Grund schon seit den 70er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen.“ Denn diese vertikale Preisbindung gehe häufig zu Lasten der Verbraucher und könne dazu führen, dass sie im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. „Das Unternehmen Fond of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten“, kritisiert Mundt. Zudem soll das Unternehmen die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt haben. Bei der Bußgeldfestsetzung in Höhe von zwei Millionen Euro wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte, heißt es in der Mitteilung.

Kontakt: www.bundeskartellamt.de, www.fondof.de 

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