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Mehr als 3,2 Millionen Beschäftigte arbeiteten Ende März 2022 im Einzelhandel – ein Zuwachs von fast zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. (Foto: jacoblund/iStock/Getty Images Plus)
Mehr als 3,2 Millionen Beschäftigte arbeiteten Ende März 2022 im Einzelhandel – ein Zuwachs von fast zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. (Foto: jacoblund/iStock/Getty Images Plus)

Positive Entwicklung trotz Corona-Krise: Wachsende Beschäftigung im Einzelhandel

Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel auch im Pandemiejahr 2021/2022 weiter gestiegen. Zum Stichtag 31. März 2022 waren über 3,2 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, dies entspricht einem Plus von fast zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 (Stichtag: 31. März 2019) ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Branche sogar um über drei Prozent und damit um knapp 71.000 Stellen gewachsen. Darunter sind 35.000 neue Vollzeitstellen, die in dieser Zeit im Einzelhandel geschaffen wurden. Die Zahl der Minijobs hingegen ist im selben Zeitraum um knapp 17.000 Stellen zurückgegangen und damit in der Branche wie bereits seit Jahren weiterhin rückläufig.

„Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Einzelhandel ist sehr erfreulich. Doch die Aussichten für den Winter sind in der Branche krisenbedingt schwierig“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Die positive Entwicklung bei der Beschäftigung habe insbesondere der großflächige Einsatz von Kurzarbeit in der Branche möglich gemacht. „In den akuten Krisenmonaten im Winter war die Kurzarbeit eine große Hilfe. Im Sommer ging die Kurzarbeit in der Branche dann sehr schnell und stark zurück“, so Genth weiter. Mit Blick auf die aktuelle und sich möglicherweise noch verschärfende Energiepreiskrise müsse daher schnell klargestellt werden, dass bei vorübergehender Schließung von Handelsgeschäften aufgrund zu stark und zu schnell angestiegener Energiepreise auch für diesen Fall sicher und unbürokratisch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehe.

Zudem muss aus Sicht des HDE die zum 1. Januar 2023 geplante erneute Erweiterung des Übergangsbereichs (Midijob-Grenze) auf dann 2.000 Euro unterbleiben. „Eine weitere Anhebung der Midijob-Grenze würde zu einer erheblichen Kostenbelastung der Arbeitgeber führen, insbesondere in Branchen mit traditionell hoher Teilzeitquote wie dem Einzelhandel“, betont Genth. Sonst riskiere die Politik irreversible Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Insgesamt sei die Situation in der Branche nach wie vor extrem schwierig. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie, den massiv gestiegenen Energiekosten sowie der weiter sinkenden Verbraucherstimmung gerate der Einzelhandel an die Belastungsgrenze.

Kontakt: www.arbeitsagentur.de/presse, www.einzelhandel.de

 

 

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