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Kleidungskauf auf Probe: Frauen schicken mit 13 Prozent immer noch einen größeren Teil ihrer Bestellungen zurück als Männer mit 9 Prozent (Bild: Bitkom)
Kleidungskauf auf Probe: Frauen schicken mit 13 Prozent immer noch einen größeren Teil ihrer Bestellungen zurück als Männer mit 9 Prozent (Bild: Bitkom)

Retouren-Gesetz: Obhutspflichten des Handels in der Kritik

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar das Gesetz gegen Retouren-Vernichtung verabschiedet. Die darin verankerte Obhutspflicht des Handels für seine Rückläufer stößt allerdings auf Kritik.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die verabschiedete Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als überflüssig: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“. Mit neuen Berichtspflichten für diese Waren baue das Bundesumweltministerium zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel auf, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll. Als zweckmäßiger schlägt der HDE den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz vor, damit Lieferungen passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden können. Auch das Spenden retournierter Ware müsse erleichtert werden, fordert Genth. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat, das könne sich auf Dauer kein Unternehmen leisten.

Zudem sei hier eine gesellschaftliche Debatte gefragt, denn auch der Verbraucher muss dafür sensibilisiert werden, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder unterstreicht das: „Umweltschutz und Digitalisierung sind bestimmende Themen unserer Zeit. Alle müssen etwas dafür tun, um Retouren zu vermeiden und unvermeidbare Retouren umweltverträglich zu handhaben: die Shop-Betreiber durch möglichst authentische und aussagekräftige Produktbeschreibungen und die Verbraucher durch ein bewusstes Einkaufsverhalten“. Gerade im Online-Handel ließen sich Retouren nicht vermeiden, da es sich um ein Verbraucherrecht handele, innerhalb bestimmter Fristen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückschicken zu können. Dennoch: Laut einer Bitkom-Studie zum Online-Handel schicken mittlerweile 57 Prozent der Online-Shopper aufgrund der Debatte um den Klimawandel weniger Waren wieder an den Händler zurück. „Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit streben Online-Händler an, so viele retournierte Artikel wie möglich wieder in den Verkauf zu bringen. Für sie bedeuten Retouren einen entgangenen Umsatz und zusätzliche Personal- und Prozesskosten“, so Rohleder weiter. „Die meisten Händler kommen ihrer Obhutspflicht schon aus ureigenen Interessen längst nach. Dort, wo sich die Weiterverwendung aus Kostengründen nicht lohnt, könnten wirtschaftliche Anreize einen viel größeren Effekt entfalten als bürokratische Berichtspflichten.“

Kontakt: www.einzelhandel.de, www.bitkom.org 

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