Warenhaus: Kartellamt genehmigt Karstadt-Kaufhof-Fusion
- 09.11.2018
- Handel
- red.
Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, dass es keine Einwände gegen die Fusion von Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof hat. Deren Muttergesellschaften sind Signa Retail beziehungsweise die Hudson Bay Company (HBC). Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen rund fünf Milliarden Euro. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründet dies wie folgt: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.“
Weiter gibt das Kartellamt bekannt, dass aufgrund einer sehr intensiven Vorbereitung des eigentlichen Kontrollverfahrens die umfassende Prüfung der Fusion bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden konnte. Das Bundeskartellamt habe im Rahmen der Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht hat das Bundeskartellamt die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten ist. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen liegen nach Kartellamtserkenntnissen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent. Darüber hinaus bestehe ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland falle unterschiedlich hoch aus, unterliege aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt zehn Prozent jährlich.
Zudem hätten einige Hersteller die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügten und daher auch Konditionen-Verbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt werde dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten. Auch im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich auch hier vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen. Die davon betroffenen Immobilienmärkte seien wettbewerblich allerdings unproblematisch.
Kontakt: www.galeria-kaufhof.de, ww.karstadt.de, www.bundeskartellamt.de