InterES: Kündigung Mitglieds- und Beitragsvereinbarung mit dem HBS
- 23.06.2016
- Grosshandel
- red.
„Mit einem Kündigungsschreiben vom 15. 06. 2016 an den HBS hat der InterES-Geschäftsführer Wolfgang Möbus die Beiratsentscheidung vom 01. 06. 2016 umgesetzt und die bestehende InterES-Mitglieds- und Beitragsvereinbarung vom 24. 11. 2015 zum 31. 12. 2016 gekündigt. Dieser offiziellen Kündigung vom 15. 06. 2016 ging ein persönliches Telefonat des InterES-Geschäftsführers mit dem HBS-Geschäftsführer Thomas Grothkopp am 08. 06. 2016 voraus. Hierin hatte Wolfgang Möbus noch rechtzeitig vor der HBS-Präsidiumssitzung am 09. 06. 2016 Thomas Grothkopp über die beabsichtigte Kündigung seitens der InterES vorab informiert.
Grund der Entscheidung war, dass sich die Erwartungen des InterES-Geschäftsführers und auch des InterES-Beirats über die Leistungen des HBS als Interessenvertreter und Mandatsträger für den PBS-Fachgroßhandel gegenüber der PBS-Industrie im ersten Halbjahr der InterES-Probemitgliedschaft nicht erfüllt haben. Zusätzlich gab es weitere Ungereimtheiten in der Zusammenarbeit mit der InterES-Zentrale, die eine weitere IES-Mitgliedschaft bei gleichzeitiger Beitragsübernahme für alle IES-Mitglieder im HBS gegenüber den InterES-Gesellschaftern insgesamt nicht mehr darstellen und vertreten ließen. Die weiterhin an einer HBS-Mitgliedschaft interessierten InterES-Gesellschafter können ab dem 01. 01. 2017 selbstverständlich HBS-Mitglied bleiben. Die Beitragsordnung wurde den InterES-Gesellschaftern vom HBS bereits am 10. 06. 2016 zugesandt. Dies eröffnet dem HBS auch die Chance, sich zukünftig wieder um jedes InterES-/HBS-Mitglied persönlich kümmern zu können und als berufener Mandatsträger für den PBS-Fachgroßhandel die Interessensvertretung seiner Großhandelsmitglieder auch messbar und erfolgreich wahrzunehmen.“
Kontakt: www.inter-es.de